14 August 2006

Ins Gesicht lügen

Die Botschafterin des Libanon in Bern erklärte in einem Interview (1), dass ihre Tochter eines Abends von der Schule heimkam mit der Nachricht, in ihrer Klasse sei auch der Sohn des Botschafters von Israel.

„Wir pflegen keinerlei Kontakte mit Israel“, sagte die Diplomatin der Tochter, „das gilt auch für dich.“
Wenn die Israeli später die Kinder einluden, durfte die Tochter nicht mit.

Im Verlauf des Interviews erfahren wir, dass der Botschafter später bei einer Maturafeier auf die libanesische Botschafterin zuging.
„Ausgerechnet bei der Maturfeier der Kinder hat er versucht, mir die Hand zu geben“, erzählt die Diplomatin. „Ich habe mich geweigert.“
Denn, so erklärt sie :
„Ich fühle mich unfähig, dem Vertreter jener Nation die Hand zu geben, die unser Land besetzt, zerstört, die Bewohner vertreibt oder tötet.“
Unprofessionell, emotionell. Typisch weiblich? Mal sehen.
„Wir bieten die Hand zum Frieden“, sagt sie im nächsten Satz, „Israel hingegen unterläuft diese Bemühungen konsequent.“
Ehrlich gesagt, ich bringe da zwei Dinge nicht zusammen: Wie man die Hand aussstreckt, wenn man sie verweigert. Oder wie man Friedensgespräche führt, wenn man das Gespräch verweigert.
„Wir verweigern die Hand“ - „Wir strecken die Hand zum Frieden aus“, im gleichen Atemzug gesagt. Jeder weiss, dass das sich wiederspricht. Jeder weiss, dass ein aufrichtiger Mensch so etwas nicht sagen kann, jeder weiss, dass die Diplomatin damit dem Gegenüber grob ins Gesicht lügt. Sache der Diplomatie ist es, die Wahrheit wie die Lüge so zu verpacken, dass sie einem nicht ins Gesicht gespuckt vorkommt, denken wir.

Ist sie nun bloss eine ungeschickte Gesandte? Nein, denn es handelte sich nicht um eine private Ansicht oder Reaktion, sondern um die offizielle Position des Libanon: Auf die Frage, „Hat Ihre Regierung sie so angewiesen“, sagt sie:
„Selbstverständlich“.
Die blanke Lüge ist Programm.



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(1) Interview mit der Botschafterin des Libanon in Bern, Frau Imaan Osseiran, Tages-Anzeiger (CH) 11.8.2006, p3
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Vergleiche
UN Sicherheitsrat Resolution 1559 (2004), verabschiedet auf der 5028. Sitzung des Sicherheitsrats am 2. September 2004

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