25 März 2007

Abstreiten

Wenn eine deutsche Richterin sich auf den Koran bezieht, und damit etwa das Kopftuch befürwortet oder den Schulausflug oder den Schwimmunterricht verhindert, dann haben Muslime noch nie aufgeschrien. Im Gegenteil, Kopftuch und Schwimmunterrichtverbot wurden ja immer mit dem Koran begründet, auch wenn beides nicht mal dort drin steht.

Aber nun gibts einen Aufschrei der Muslime. Eine deutsche Richterin hatte nämlich den Koran zitiert und damit das Recht der Frau auf Prügel vom Mann begründet.Das liessen die Muslime nicht auf sich sitzen.

Muslimische Vereinigungen unterstrichen, dass Gewalt und Misshandlung auch nach islamischer Rechtsauffassung keinesfalls zur Ehe gehörten.

schreibt die NZZ am Sonntag, 25.3.2007, p5, und lässt Yasemin Karakasoglu, Professorin für interkulturelle Bildung an der Universität Bremen, zu Wort kommen:Abgeordnete
Die Frankfurter Richterin [..] habe sich [..] nicht von islamischem Recht leiten lassen, sondern von ihrer Vorstellung über muslimische Rechts- und Lebensverhältnisse. Der Islam werde in der deutschen Öffentlichkeit oft gleichgesetzt mit Frauenfeindlichkeit.

Die Abgeordnete Sevim Dagdele stellt sich auch voll hinter diese Aussage:
Man kann Gewalt an Frauen nicht mit dem Koran rechtfertigen, denn der sieht kein Recht auf körperliche Übergriffe vor. (Quelle)

Und dies steht im Koran, Sure 4, Vers 34:
Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!

Dass das mit dem Islam zu tun habe, wird mit Nachdruck abgestritten.


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Überhaupt ist das falsch übersetzt: klickmich

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