Rechtsstaat, Vernunft, Gewissen und Verantwortung
Rechtsstaat ist ein Begriff, den es nach dem Islam gar nicht geben kann (1):
Der Rechtsstaat beruht auf Gesetzen, welche der Mensch mit Vernunft und gemäss seinem Gewissen erarbeitet hat, und das widerspricht dem Islam, denn menschengemachte Gesetze sind im Islam abzulehnen: Allah hat seinem Propheten gesagt, was Sache ist, und das war‘s. Dem hat der Mensch nichts hinzuzufügen. Jede Regel im Leben des Muslims lässt sich auf die Offenbarung durch Allah zurückführen, Punkt.
Und nachdenken über das, was Allah offenbart hat, darf der Mensch sowieso nicht, da käme er noch auf eigene Gedanken und Fragen. Er muss sich darum einfach daran halten, was er vorgeschrieben bekommt. Was ihm dennoch eine innere Richtschnur, das Gewissen eingibt, ist darum unwichtig, ja falsch. Das Gewissen könnte womöglich der koranischen Lehre widersprechen, und dann wäre das Gewissen eine Instanz, die über den Vorschriften des Korans stehen würde. Das geht nicht, das ist verboten. Er darf darum kein Gewissen haben und muss es - falls es sich doch meldet - zwingend unterdrücken.
Weil er kein Gewissen haben darf, braucht er auch keine Verantwortung zu haben für das was er tut. Denn Verantwortung heisst, dass man sich dem Gewissen verpflichtet fühlt, den Werten und der persönlichen Ethik.(2)
Auf diesem Verantwortungsgefühl, auf dem Gewissen, der persönlichen Ethik und den damit zusammenhängenden Werten des freien Bürgers beruht aber unser Staat.
Wer das Gewissen nun nicht hat, der hat auch keine Ethik, und keine Werte, keine Verantwortung, und kann damit gar kein Bürger sein in einer Gesellschaft - unserer Gesellschaft - die voll auf die Verantwortung des freien Bürgers abstellt, und dies mit menschengemachten Gesetzen durchsetzt.
Wer ohne Gewissen ist, kann kein Bürger sein im Rechtsstaat.
Denn der Rechtsstaat funktioniert nur mit Bewohnern, die sich im menschlichen Rahmen an das halten und das befürworten, was alle miteinander vereinbart haben - durch den Menschen definierte Grundsätze und menschengemachte Gesetze eben. Im Rechtsstaat haben Allahs Offenbarungen nichts zu suchen.
Während also der Rechtsstaat auf Gesetzen beruht, die gemäss Vernunft und Gewissen von den Bürgern erarbeitet wurden, beruht der Islam mit seinem scheint‘s von Allah offenbarten Gesetz auf Unterwerfung unter Allah, Allahs Propheten und dessen Nachfolger.
Vernunft und Gewissen haben bei denen nichts zu melden. Sonst gäbe es auf einmal den Rechtsstaat (3).
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(1) Die Basis dieser Überlegungen stammt nicht vom Blogger - sie findet sich ausführlich und hervorragend dargestellt in „The Rise of Early Modern Science" von Toby E. Huff, insbesondere in den Kapiteln 3, Reason and Rationality in Islam and the West, und in Kapitel 4, The European Legal Revolution
(2) Verantwortung heisst im Islam bloss, dass man sich an die Regeln hält - weil sonst die Hand oder der Kopf ab ist. Verantwortung im Islam reduziert sich darauf, sich nicht erwischen zu lassen.
Ethik und Werte sind sowieso unbekannte Begriffe.
(3) Necla Kelek stellt in Frage, dass der Islam mit der Verfassung kompatibel sei:Seit fast einem Jahr diskutieren wir mit den Islamverbänden über eine gemeinsame Erklärung zum Wertekonsens. Der strittige Text lautet: „Grundlage ist neben unseren Wertvorstellungen und unserem kulturellen Selbstverständnis unsere freiheitliche und demokratische Ordnung, wie sie sich aus der deutschen und europäischen Geschichte entwickelt hat und im Grundgesetz ihre verfassungsrechtliche Ausprägung findet.“ Die Islamverbände des Koordinierungsrates der Muslime weigern sich bis heute, dieser Formulierung zuzustimmen.
undFür mich ist der Islam als Weltanschauung und Wertesystem nicht in die europäischen Gesellschaften integrierbar und deshalb generell nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anzuerkennen. Das ist keine Frage des guten Willens. Es fehlen die institutionellen, strukturellen und theologischen Voraussetzungen dafür und seinen Vertretern, mit einem Wort von Habermas, „eine in Überzeugung verwurzelte Legitimation“.
Quelle: klickmich
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