02 September 2007

Och

Herr Hatipoglu vom VIOZ in Zürich ist ein Vermittler zwischen den Kulturen. Aber

[..] Kritik an der Diskriminierung der Frauen im Islam weist er entschieden zurück. Im Islam gebe es nur im Erbrecht, in der Benennung der gerichtlichen Zeugen und in der Kleidung Unterschiede zwischen den Geschlechtern [..]. (1)

Stimmt. Die Frauen bekommen halb so viel wie ein Mann, vor Gericht gilt ihre Aussage halb so viel wie von einem Mann, und sie müssen sich kleiden, wie es die Männer verlangen. Und wenn sie sich widersetzen? Oder eine eigene Meinung haben?
Er kenne niemanden, der seine Frau züchtige, obwohl in manchen Koranversen davon die Rede ist.

Kennen Sie jemanden, der seine Frau züchtigt? Na eben! Nach den Regeln der Flexiblen Logik (2) gibt es also keine Prügler. Kennen Sie übrigens einen Vergewaltiger? Nicht? Nach den Regeln der Flexiblen Logik gibt es also keine Vergewaltiger. Kennen Sie einen, der Bomben bastelt und einen Zug in die Luft sprenen will? Nicht? Nach den Regeln der Flexiblen Logik gibt es also keine Bombenbastler.

Übrigens: Die von Hatipoglu erwähnten Unterschiede zwischen unserem Gesetz und seinen Religionsvorschriften widersprechen den Menschenrechten (3).

Och.

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(1) Quelle: NZZ 1.9.2007, p61: klickmich
(2) Flexible Logik: klickmich
(3) Zu Menschenrechten und Islam klickmich oder mich

1 Kommentar:

Ümmühan Karagözlü hat gesagt…

Danke für diesen (wieder einmal) sehr guten Artikel/post.

Wenn es richtig ist, dass jede fünfte Frau Opfer häuslicher Gewalt ist (terre des femmes; ohne Dunkelziffer), kann es kaum möglich sein, dass niemand eine Frau kennt, die geschlagen wurde. Wahrscheinlich hat man im entscheidenden Moment nur weggesehen oder weggehört.

Gewalt ist niemals privat; der Schutz des Grundgesetzes endet nicht vor der Haustüre.

Gegen die Unkultur des Schweigens!

 

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