Weglassung III
Der SWR hat nun das Wort zum Freitag gestartet, die netten Worte zum Islam. Das erste Wort stammt von Aiman A. Mazyek, Generalsekretär des Zentralrats der Muslime in Deutschland und er schreibt über die Barmherzigkeit:
Barmherzigkeit und Gnade – Gottes oberstes Prinzip, ist der Titel seines Werkes:Rahma – die [..] Barmherzigkeit Gottes – kommt als Eigenschaft und als Name Gottes mehr als 700 Mal im Koran vor. Damit gehört es zu den am häufigsten erwähnten Attributen Gottes. Es bedeutet, jemandem Wohltat und Güte zu gewähren, vielleicht sogar, ohne dass dieser es unbedingt verdient, es aber trotzdem erhält.
Schön. Nachdem jeden Tag Christen von Muslimen die Kehle aufgeschlitzt bekommen, ist es vielleicht sinnvoll, darauf hinzuweisen, wem denn Barmherzigkeit gebührt, und wem nicht.
Die Antwort steht in Sure 48, Vers 29:Muhammad ist der Gesandte Allahs. Und die, die mit ihm sind, sind hart gegen die Ungläubigen, doch barmherzig zueinander.
Barmherzigkeit gilt nur gegenüber Muslimen. Wäre ja eine Verschwendung, sie auch auf andere anzuwenden. Und so wird klar, warum wir täglich lesen, wie Muslime Hälse aufschlitzen.
Damit die Grenze Islam-konformer Barmherzigkeit auch Nicht-Muslimen klar wird, wurde hier diese durchaus verständliche und Taqiya-konforme Weglassung ergänzt.
Fazit: Der SWR hat sich schon beim ersten Wort zum Freitag reinlegen lassen. Da freuen wir uns auf das nächste Wort.
------
Die Goldene Regel
Die Islamische Regel, auf's Beten für Terror-Opfer angewendet
Halsabschneiden gestern und heute
Barmherzigkeit, Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3, Beispiel 4 (da höre ich auf, ich mag nicht mehr)
Auch andere kommen zu gleichen Schluss: klickmich
Edit 1.Juni 2007:
Das neue Wort zum Freitag vom SWR findet sich hier: klickmich
Da säuselt eine Dame über Maria und die unbefleckte Empfängnis.
Wohl die einzige Frau in der Geschichte des Islams, die überlebte, dass sie unverheiratet ein Kind bekam.
Edit 20.Juli 2007: Kritik
1 Kommentar:
Gut gekontert, bravo!
Kleine Korrektur:
Sure 48 Vers 29 (nicht Vers 2).
Kommentar veröffentlichen